Wanderung mit Bienenvölkern

Bei der Haltung von Bienen und die Wanderung mit Bienen sind wichtige Vorschriften zu beachten.

Sie dienen dem Schutz der Wandervölker, aber auch den vor Ort lebenden Bienenvölkern der dort ansässigen Imker. Wer einfach drauf los wandert macht sich evtl strafbar.

Das wohl größte Risiko ist die Erkrankung mit Faulbrut.

Hierzu hat das Veterinäramt ein Merkblatt entwickelt das unbedingt vor der geplanten Wanderung beachtet werden sollte. Siehe hier:

  

Merkblatt Bienenhaltung Kreis Stormarn

https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/4/42/MerkblattBienenhaltung.pdf


Anmeldung der Bienenhaltung im Kreis Stormarn

https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/4/42/AnzeigeBienenhaltung.pdf


Kreis Herzogtum Lauenburg

https://www.kreis-rz.de/index.phtml?mNavID=1814.8&sNavID=1814.74&La=1

 

Anmeldung Bienenhaltung im Kreis Herzogtum Lauenburg

https://www.kreis-rz.de/media/custom/327_4562_1.DOT?1251978081


Bienenseuchenverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BienSeuchV.pdf

Hier sind §1a und §5 sehr wichtig für die Anmeldung der Bienenhaltung und die Einrichtung neuer Stände!